der Firma inselzeitreisen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde inselzeitreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
1.2 Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmeldende neben diesen Teilnehmern für deren vertraglichen Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch inselzeitreisen zustande. Der Kunde erhält hierzu kurzfristig nach der Anmeldung eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, z.B. per E-Mail.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
2. Bezahlung
2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Reisebestätigung.
2.2 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist.
Der Restzahlung ist bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zu leisten sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.3 Die Reisepapiere werden 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt. Sie werden dann nach Zahlungseingang unverzüglich versandt.
2.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht gemäß vereinbarter Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 zu belasten.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich nach den Angaben in der Reisebeschreibung der Internetseiten von inselzeitreisen und dem Detailprogramm.
4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 inselzeitreisen ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn inselzeitreisen eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde gegenüber inselzeitreisen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
4.5 Hatte inselzeitreisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.
4.6 inselzeitreisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann inselzeitreisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann inselzeitreisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann inselzeitreisen von seinen Kunden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren inselzeitreisen gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für inselzeitreisen verteuert hat.
4.7 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für inselzeitreisen nicht vorhersehbar waren.
4.8 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird inselzeitreisen den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn inselzeitreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4.9 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn die unter 4.6 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn zu niedrigeren Kosten für inselzeitreisen führen. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von inselzeitreisen zu erstatten. Tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben, die dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen sind, können von dem zu erstattenden Mehrbetrag abgezogen werden.
5. Rücktritt durch den Reisegast
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im Interesse des Kunden und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei inselzeitreisen.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), kann inselzeitreisen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen. Dazu hat inselzeitreisen die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
bis 45 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 7. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90%
Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als in Höhe der geforderten Pauschalen.
5.3 Der Veranstalter kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig.
5.4 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6. Umbuchungen
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann inselzeitreisen bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses setzt sich bis 31 Tage vor Reiseantritt aus den individuell zu beziffernden konkreten Kosten zuzüglich einer Servicepauschale von 50,- € zusammen.
6.2 Fallen aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden zusätzliche Kosten an (z.B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Änderung einer Reservierung bei fehlerhafter oder unvollständiger Namensangabe) kann inselzeitreisen dem Kunden bis 31 Tage vor Reiseantritt eine Servicegebühr von 25 Euro zuzüglich der konkreten Kosten in Rechnung stellen.
6.3 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7. Rücktritt und Kündigung durch inselzeitreisen
inselzeitreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Sollte die Reise trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nach Absprache mit den Reiseteilnehmern durchgeführt werden, so wird ein selbstkostendeckender Kleingruppenzuschlag erhoben, je nach Reise und Teilnehmerzahl bis maximal 10% des Reisepreises. Stimmt der Reiseteilnehmer diesem Angebot zu, so kommt auf dieser Grundlage ein neuer Reisevertrag zustande.
7.2 Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Mahnung von inselzeitreisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise lt. Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt inselzeitreisen, so behält inselzeitreisen den Anspruch auf den Reisepreis, inselzeitreisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die inselzeitreisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die inselzeitreisen von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1 Die vertragliche Haftung von nselzeitreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.2 inselzeitreisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bergbesteigungen, Bootsfahrten etc.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Diese werden durch Dritte angeboten, mit welchen der Kunde einen gesonderten Vertrag abschließt. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
8.3 inselzeitreisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
9. Hinweis auf Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung zur Deckung Ihrer Stornokosten für den Fall, daß Sie diese Reise aus wichtigen und nicht vorhersehbaren Gründen nicht antreten können.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir eine Unfallversicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie eine Reisekranken- und Reisegepäckversicherung. Beide Versicherungen sind im Reiseschutzpaket der Europäischen Reiseversicherung AG enthalten, das von inselzeitreisen vermittelt wird.
10. Mitwirkungspflicht des Kunden
10.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung an die Fluggesellschaft zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
10.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1 Ansprüche nach § 651i BGB hat der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
11.2 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren.
Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt.
Die Schwarze Liste der unsicheren Fluggesellschaften ("Black List") der EU ist auf folgender Internetseite einsehbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/
13. Einreise- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere hat der Reisende eventuell erforderliche Einreisedokumente rechtzeitig vor der Reise zu beschaffen und Fristen sowie die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten zu beachten.
13.2 Sofern der Reisende die Reise wegen fehlender oder falscher Einreisedokumente oder wegen sonstiger Verstöße gegen die Einreisebestimmungen des Reiselandes nicht antreten kann, ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 6 zu verlangen.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Anwendung deutsches Recht
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und inselzeitreisen findet nur deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
16. Datenschutz
Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert inselzeitreisen den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Webseite und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. inselzeitreisen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
17. Sonstiges
Bei sämtlichen Wandertouren ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko muss der Kunde selbst tragen. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung, Umsichtigkeit sowie eine angemessene eigene Tourenvorbereitung und die richtige Ausrüstung (besonders festes Schuhwerk) vorausgesetzt. Bei sämtlichen Reisen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoorteil der Reiseveranstaltung auf der Basis als selbständiger Wanderer. Die Teilnahme an den Touren erfolgen in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Der Veranstalter nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
18. Veranstalter
inselzeitreisen
Sonja Lenz
Am Klopp 21
66620 Nonnweiler-Kastel
Tel. +49.(0)6873.203 552
Fax +49.(0)6873.66 89 43
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www.inselzeitreisen.de
Umsatzsteuer-Id: DE261836139
Haftpflichtversicherung: Europäische Reiseversicherung, Rosenheimer Str. 116, 81669 München
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung: siehe 16.